Preise und Zuschüsse

Die Teilnehmer-Preise unserer Ferienangebote finden Sie bei jeder Veranstaltung oder im Jahresprogramm der Ferienerholung

Kein Geld für Urlaub? Unter bestimmten Voraussetzungen sind Zuschüsse für Familien mit geringem Einkommen möglich. Das gilt unter anderem nach § 53 Abgabenordnung oder ALG II, Asylbewerber- oder stationärer Jugendhilfebescheid.

Außerdem gibt es Rabatt für Geschwister, Ferienpass-Besitzer und Mitarbeitende der Diakonie München und Oberbayern. Die ermäßigten Preise finden Sie ebenfalls bei jeder Veranstaltung und im Jahresprogramm.

Details finden Sie unten, bei Fragen informieren wir Sie gerne.

Ferienerholung München

Seidlstraße 4
80335 München

Simone Schmuttermaier

Koordinatorin Ferienerholung


Ermäßigungen

Markieren Sie bei der Anmeldung über das Online-Formular das entsprechende Feld für eine Ermäßigung und melden Sie ihre Kinder bei der gewünschten Veranstaltung an.
Nach der Anmeldung erhalten sie alle Informationen zu den geforderten Unterlagen in der E-Mail mit der Anmeldebestätigung. Schicken Sie bitte die Unterlagen zeitnah an die Ferienerholung per Mail oder Post oder geben sie diese nach Terminvereinbarung persönlich bei uns in der Oselstraße 31 ab.

Wenn Sie Geschwister über das Feld „Geschwisterkind“ im Online-Formular der gewünschten Veranstaltung anmelden, zahlt das erste Kind den regulären Preis und jedes weitere Geschwisterkind bekommt den Geschwisterrabatt..

Mit einem gültigen Ferienpass gewähren wir gegen Vorlage (Kopie der Seite mit Lichtbild) einen Ferienpassrabatt. Ferienpässe können Sie auch im Internationalem Jugendzentrum Haidhausen (IJZ) in der Einsteinstraße 90 kaufen.

Durch die Authentifizierung mithilfe einer aktuellen Arbeits-Mailadresse erhalten Kinder von Mitarbeitenden der Diakonie einen Rabatt.

Diese Ermäßigung erhalten Kinder

  • mit Wohnsitz im Stadtgebiet München und
  • deren Familie über ein geringes oder mittleres Einkommen verfügt (nach §53 Abgabenordnung).
  • Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
  • Aufstellung über sämtliche im Haushalt lebende Personen (Vor-, Nachname, Geburtsdatum)
  • Kopien Bruttogehaltsnachweis/e aller im Haushalt lebenden Personen
  • Kopien über sämtliche Einkünfte aller im Haushalt lebenden Personen
  • Kopien Kindergeldnachweis/e
  • Kopie Unterhaltsnachweis/e
  • Beispielrechnung für geringes oder mittleres Einkommen

Diese Ermäßigung erhalten Kinder

  • mit Wohnsitz im Stadtgebiet München und
  • deren Familien Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (Bürgergeld/ALG II), Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten
  • oder wenn Kinder und Jugendliche in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung (§ 34 SGB VIII) leben.
  • Als Nachweis dient der jeweilig aktuelle Bescheid
  • Falls vorhanden ist die Vorlage einer Kopie eines München-Passes mit Lichtbild ausreichend

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